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Kundenmagazin 2020/02

Besser früher als zu spät: Schutz für Schüler, Azubis und Studierende

Kundenmagazin | Februar 2020


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BU-Schutz für Schüler

Wer braucht eigentlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Spontan denkt man an Menschen, die mitten im Berufsleben stehen und sich bereits ein gesichertes Einkommen erarbeitet haben. Dabei wird allzu leicht vergessen, dass gerade junge Menschen besonders auf finanziellen Schutz ihrer Arbeitskraft angewiesen sind. Kann ein junger Mensch nicht mehr arbeiten oder noch nicht einmal ins Berufsleben starten, weil er zu krank dafür ist, sind seine Zukunftsperspektiven mehr als düster.

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Einen Ausweg bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie kann sogar schon vor dem Start ins Berufsleben abgeschlossen werden. Einige Versicherungsgesellschaften bieten bereits Schulkindern Versicherungsschutz. Hier wird eine Rente fällig, wenn das versicherte Kind über einen bestimmten Zeitraum schulunfähig ist, also aus gesundheitlichen Gründen nicht am Schulunterricht teilnehmen kann. Nach dem Ende der Schulzeit wird der Vertrag auf Wunsch als „normale“ BU-Versicherung fortgesetzt. Der frühe Abschluss bietet gleich mehrere Vorteile: Je jünger bei Vertragsabschluss, umso günstiger die Prämie. Zudem haben Kinder und Jugendliche meist noch keine gesundheitlichen Probleme oder Vorerkrankungen, die zu einer Ablehnung des Antrages führen könnten. Zudem gehören Kinder noch keiner Berufsgruppe an. Ein früher Abschluss sichert ihnen also ein besonders günstiges Beitragsniveau, weil keine Berufszuschläge erhoben werden.

  Existiert noch kein Vertrag, sollte spätestens bei Eintritt in das Berufsleben bzw. Studienbeginn eine BU-Versicherung abgeschlossen werden. Denn die gesetzliche Rentenversicherung zahlt eine Erwerbsminderungsrente erst nach 60 Monaten Versicherungszeit.

Woher kommt das Geld für den Vertrag? Eltern können zum Beispiel einen Teil des Kindergeldes zur Zukunftssicherung verwenden. So ist es auf jeden Fall gut angelegt. Auch Großeltern, Patentanten und Patenonkel oder Freunde der Familie können ihren Beitrag leisten. Steht der junge Mensch später mit beiden Beinen im Berufsleben, kann er den Beitrag mit eigenem Einkommen finanzieren. Weil dieser aufgrund des frühen Vertragsbeginns sehr günstig ist, bedeutet das in den meisten Fällen keine nennenswerte Belastung.


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